An der Universität Münster liegt seit dem 25. September 2026 eine Studie vor, die tief in die Strukturen geistlichen Missbrauchs schaut. Mehr als drei Jahre lang haben Forschende der Universität Münster dafür gearbeitet. Grundlage sind 117 Interviews – nach Angaben des Forschungsteams bundesweit die erste Studie zu diesem Thema.

Im Mittelpunkt stehen die Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ im Bistum Münster und die „Christusgemeinschaft“ im Bistum Osnabrück. Beauftragt wurde die Untersuchung von der Deutschen Bischofskonferenz, den Bistümern Münster und Osnabrück sowie dem Thuiner Franziskanerorden. Die Forschenden konzentrierten sich auf negative Erfahrungen. Zugleich betonen sie, dass viele Menschen in geistlichen Gemeinschaften auch positive Erfahrungen machen und dort eine spirituelle Heimat finden.

Wenn Glauben zur Kontrolle wird

Geistlicher Missbrauch wird in der Studie als eigenständige Form von Machtmissbrauch beschrieben. Religiöse Werte wie Gehorsam, Hingabe und Demut können demnach zur Machtausübung eingesetzt werden. Übergriffiges Verhalten werde religiös begründet oder gerechtfertigt. Geistlicher und sexueller Missbrauch können miteinander verbunden sein, treten aber auch unabhängig voneinander auf.

Betroffene berichteten von Isolation und dem Verlust ihres sozialen Umfelds. Manche hatten Schwierigkeiten, eigene Gefühle wahrzunehmen und selbstständig Entscheidungen zu treffen; andere verloren das Vertrauen in ihre eigene Wahrnehmung oder erkrankten. Nach dem Austritt fiel es einigen schwer, wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In der Studie wird etwa beschrieben, dass Mitglieder alltägliche Entscheidungen – sogar Urlaubspläne – von Leitungspersonen oder einer „Schwester“ abhängig machten.

Kinder, die in den Gemeinschaften aufwuchsen, waren laut Untersuchung unter anderem von gewaltförmigen Erziehungspraktiken, dem Brechen ihres Willens und der Vereinnahmung als künftige Gläubige betroffen. Wegen solcher Strukturen sprechen die Forschenden teilweise von „sektenähnlichen Strukturen“. Viele Betroffene hätten ihre Erfahrungen allerdings verarbeiten können und lebten heute wieder selbstbestimmt.

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„Totus Tuus Neuevangelisierung“ entstand Anfang der 1990er-Jahre und wurde 2007 als geistliche Gemeinschaft in das Bistum Münster aufgenommen. Die Gruppe richtete sich vor allem an junge Menschen, geprägt von radikaler Glaubenspraxis und starker Gemeinschaftsbildung. Nach zahlreichen Beschwerden ab 2017 leitete der damalige Bischof Felix Genn eine Untersuchung ein. Im November 2021 wurde „Totus Tuus“ verboten; der Vatikan bestätigte die Maßnahme im Juli 2022 und beschloss die Auflösung der Gemeinschaft.

Laut Studie herrschten dort hoher Gebets- und Evangelisierungsdruck sowie die Vorstellung, die eigenen Leistungen reichten nie aus. Daraus seien ständige Selbstvorwürfe entstanden. Das System habe dadurch auch ohne äußeren Zwang funktioniert – ein bedrückender Mechanismus, der sich im Alltag festsetzen konnte.

Genannt werden systematische Beschämung und Bloßstellung, hoher Druck und unberechenbare Willkür sowie Liebesentzug. Eingesetzt worden seien diese Praktiken in Groß- und Kleingruppen, bei Beichten und in der geistlichen Begleitung. Charismatische Leitungspersonen hätten Abhängigkeiten geschaffen; Zweifel und Kritik seien als Sünde oder Versuchung dargestellt worden. Zeitlich und räumlich hatten Betroffene teilweise kaum Ausweichmöglichkeiten. Teile der Struktur bezeichnet die Studie deshalb als „totale Institution“.

Psychische Abhängigkeiten entstanden demnach unter anderem durch vertrauliche Gespräche, Beichte und „Seelenführung“. Ein Ausstieg gelang häufig erst mit Unterstützung Außenstehender, die Betroffene als „Anker der Realität“ erlebten. Die Leitungen beider untersuchten Gemeinschaften weisen die Vorwürfe vollständig zurück.

Die Kritik an der Kirche

Die Forschenden kritisieren das Bistum Münster deutlich: Es habe erst nach einer Welle von Beschwerden reagiert, frühere Hinweise als Einzelfälle behandelt und zu lange vor allem die positiven Seiten der Gemeinschaften gesehen. Die Bistumsleitung habe sich von der Begeisterung junger Menschen beeinflussen lassen. Zunächst erklärte das Bistum, keine Stellungnahme abzugeben, weil es die Studie zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht gekannt habe.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Münster arbeitet unabhängig von den Ansprechpersonen des Bistums. Sie fordert überprüfbare Konsequenzen aus drei Untersuchungen: der Studie zu sexualisierter Gewalt von 2022, der Untersuchung zu „ritueller Gewalt“ von 2025 und der Studie zu geistlichem Missbrauch von 2026.

Das Bistum solle die Erkenntnisse zusammenführen, die Umsetzung öffentlich nachvollziehbar machen und regelmäßig unabhängig überprüfen lassen. Nach Ansicht der UAK geht es dabei nicht primär um neue Regeln. Entscheidend sei vielmehr, Macht frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, Widerspruch zu ermöglichen, Hinweise fachlich zu prüfen, Fehler zu korrigieren und Menschen wirksamer zu schützen.

Für Geistliche Gemeinschaften und geistliche Begleitung verlangt die Kommission eine erkennbare Aufsichts- und Verantwortungsstruktur: Wer kontrolliert geistliche Leitungen? Wo können Mitglieder außerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen widersprechen oder Beschwerden einreichen? Wie werden problematische Autoritäts- und Abhängigkeitsstrukturen bewertet? Und wer greift ein, bevor sie sich verfestigen?

Auch Beratungs- und Hilfesysteme benötigten Supervision und Korrekturmechanismen. Wenn frühere institutionelle Einschätzungen oder Praktiken problematisch waren, müsse geklärt werden, wie sie entstanden, welche Folgen sie hatten und welche strukturellen Veränderungen daraus folgen. Aufarbeitung soll nach dem Willen der UAK untersuchen, wie Autorität entsteht, Abhängigkeit wächst, Widerspruch möglich ist und welche institutionelle Kontrolle tatsächlich besteht.

Die Kommission fordert deshalb eine gemeinsame Aufarbeitungsstrategie mit Kontrolle von Macht, unabhängigen Beschwerdestellen und professionellen Prüfverfahren. Ihre Forderungen beziehen sich auch auf die 2025 von einer Anwaltskanzlei überprüften Vorwürfe ritueller Gewalt in mehreren Bistümern, darunter Münster. Diese Vorwürfe konnten nicht bestätigt werden.

Die UAK stellt dazu klar: Betroffene müssten gehört, geschützt und unterstützt werden. Tatsachenbehauptungen, Kausalannahmen und institutionelle Deutungen müssten trotzdem überprüfbar bleiben. Betroffenenorientierung entbinde nicht von einer ergebnisoffenen Prüfung.

Was unabhängige Aufarbeitung leisten muss

Für eine unabhängige Aufarbeitung reicht es nach Ansicht der UAK nicht, Personal- oder Fallakten vollständig zu sichern. Zusätzlich müsse rekonstruiert werden, wer wann über welches Wissen verfügte, wer welche Erklärungen entwickelte, wer Entscheidungen beeinflussen konnte, welche Hinweise dokumentiert wurden und welche Konsequenzen daraus folgten.

Die UAK beruft sich auf eine Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für sexuellen Kindesmissbrauch. Danach sollen in jedem Bistum unabhängige Aufarbeitungskommissionen eingerichtet werden. Eine solche Kommission müsse innerhalb ihres gesetzlichen Mandats selbst festlegen können, welche Fragen und Quellen sie untersucht. Ihre Arbeit dürfe nicht durch die Aktenordnung der untersuchten Institution begrenzt werden.

Das Forschungsprojekt „Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ untersucht geistlichen beziehungsweise spirituellen Missbrauch anhand exemplarischer Fälle in den Diözesen Osnabrück und Münster. Analysiert werden zwei Geistliche Gemeinschaften, in denen geistlicher Missbrauch stattgefunden hat. Im Fokus stehen die begriffliche Klärung von „geistlichem/spirituellem Missbrauch“, Bedingungen und Faktoren für seine Entstehung und Aufrechterhaltung sowie religiöse Praktiken, theologische Überzeugungen und anthropologische Konzepte, die Missbrauch begünstigen können.

Zahlreiche Menschen, darunter viele Betroffene, beteiligten sich mit Meldungen, Interviews und der Abgabe von Dokumenten. Umfang und Zahl der Beiträge waren im Vorfeld nicht erwartet worden. Wegen der umfangreichen Aktenrecherche und der hohen Beteiligung wurde die Projektdauer um ein Jahr verlängert. Das Projekt läuft nun bis Ende 2026 und soll zur Entwicklung von Präventionsmaßnahmen beitragen, insbesondere für geistliche Begleitung und Pastoral.

Am 5. Oktober 2026 wollen sich Bischof Heiner Wilmer und weitere Auftraggeber der Studie in Münster zu den Ergebnissen und Konsequenzen äußern. Für denselben Tag ist eine Pressekonferenz mit Bischof Heiner Wilmer angekündigt. Dann dürfte es nicht nur um Worte gehen, sondern auch um die Frage, wer künftig wann hinschaut.