Studie der Universität Münster untersucht geistlichen Missbrauch in katholischen Gemeinschaften
Am 26.09.2026 steht an der Universität Münster eine Studie im Mittelpunkt, die in zwei katholischen Gemeinschaften tief in problematische Machtverhältnisse blickt. Forschende der Universität Münster untersuchten die frühere Christusgemeinschaft im Bistum Osnabrück und die ehemalige Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ im Bistum Münster. Es geht um spirituellen beziehungsweise geistlichen Missbrauch – ein Feld, das im Vergleich zum sexuellen Missbrauch bislang wenig erforscht ist.
Die rund 600 Seiten umfassende Monografie trägt den Titel „Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“. Verfasst haben sie Judith Könemann und Bernhard Frings von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Vier Jahre lang führten die Forschenden Interviews mit Betroffenen, ehemaligen Mitgliedern und kirchlichen Verantwortungsträgern und werteten zusätzlich Akten aus. Für die Pilotstudie kamen 117 Interviews mit Betroffenen und ehemaligen Mitgliedern zusammen.
Wenn Sinnsuche in Abhängigkeit kippt
Das Forschungsteam definiert spirituellen Missbrauch als unzulässigen, von Machtinteressen gesteuerten Eingriff in das geistliche Leben und die Spiritualität eines anderen Menschen. Religiöse Sinnsuche, der Wunsch nach Gemeinschaft und die Suche nach persönlicher Orientierung können demnach von Leitungspersonen ausgenutzt werden. Als Gegenleistung für Sinnstiftung und spirituelle Erfüllung werden Gehorsam, Demut und Hingabe verlangt.
In den untersuchten Fällen forderten und erzwangen Leitungspersonen Selbstaufgabe, Selbstauslieferung und Unterwerfung. Die Methoden reichten laut Studie von Indoktrination, Druck und Überforderung bis zu Beschämung und Willkür. Genannt werden außerdem öffentliche Demütigungen und bewusst eingesetzter, zeitweiliger Kontaktabbruch. So konnten starke emotionale Abhängigkeiten entstehen. Leitungspersonen nutzten ihre Stellung, um Lebensführung und Berufswahl zu kontrollieren oder Mitglieder zu manipulieren.
Betroffene erlebten Demütigung, Unterwerfung und Kontrolle. Die Folgen können ähnlich schwerwiegend sein wie beim sexuellen Missbrauch: möglich sind körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, psychische Erkrankungen und Angstzustände. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. Wer die Gruppe verlässt, verliert mitunter auch das soziale Umfeld.
Die Studie beschreibt dabei bündische Strukturen, toxisches Charisma und Klerikalismus – also eine Situation, in der das geistliche Amt eine übermäßige Machtstellung erhält. Verhaltensweisen innerhalb der Gemeinschaften waren stark normiert. Besonders auf Frauen wurde Druck ausgeübt, sich an den Vorstellungen der Leitungen zu orientieren. In einer der beiden Gemeinschaften galten Kinder nicht als eigenständige Individuen und hatten keine Rechte.
Zwei Gemeinschaften, zwei lange Geschichten
Die Christusgemeinschaft entstand in den 1970er-Jahren im Bistum Osnabrück, vor allem aus ehemaligen Teilnehmenden des Freiwilligen Sozialen Jahres. Viele dieser jungen Menschen suchten nach Lebensinhalt sowie sozialer und beruflicher Orientierung. Eine als „starke Persönlichkeit“ beschriebene Ordensfrau der Thuiner Franziskanerinnen nahm eine Schlüsselstellung ein; bis 1985 war sie im Bistum für das Freiwillige Soziale Jahr mitverantwortlich.
In ihrer Hochphase hatte die kirchenrechtlich nie anerkannte Gemeinschaft bis zu 300 Mitglieder. Einige traten später in Klöster ein oder wurden Priester. Damit wurde die Gruppe zu einem wichtigen Reservoir für geistlichen Nachwuchs im Bistum Osnabrück. Genau diese Bedeutung trug laut Studie dazu bei, dass öffentlich bekannt gewordene Missstände von der Bistumsleitung nur unzureichend verfolgt wurden. Die Verantwortlichen scheuten die Konfrontation – auch aus Sorge, die Gemeinschaft könne keine neuen geistlichen Berufungen mehr hervorbringen.
1992 machte ein Artikel in der Osnabrücker Kirchenzeitung erstmals öffentlich auf problematische Entwicklungen in der Christusgemeinschaft aufmerksam. Die Reaktion der Bistumsverantwortlichen blieb laut Studie unzureichend. Teilweise wurden Maßnahmen verhängt, die keine wirksamen Sanktionen waren, etwa die Teilnahme eines Beschuldigten an einer Fortbildung. Sanktionen wurden nicht kontrolliert und zogen keine weiteren Konsequenzen nach sich.
Zeitweise empfahl man Beschuldigten geistliche Begleitung oder setzte eine Kommission ein. In diese Kommission beriefen die Verantwortlichen jedoch bewusst kirchennahe Personen, teilweise aus Ordensgemeinschaften. Eine unabhängige Außenperspektive fehlte. Über Jahrzehnte konnte die Christusgemeinschaft deshalb weitgehend eigenständig agieren, obwohl sie personell prägend für kirchliche Strukturen im Bistum Osnabrück war. Betroffene wurden nach Darstellung der Studie lange allein gelassen.
Die zweite untersuchte Gruppe, Totus Tuus Neuevangelisierung, entstand Anfang der 1990er-Jahre. Später erkannte das Bistum Münster sie kirchenrechtlich an. Nach Beschwerden und einem gescheiterten Erneuerungsprozess löste der Bischof die Gemeinschaft 2021 auf.
Auch die Bistümer stehen im Blick
Neben den beiden Gemeinschaften untersuchte die Studie den Umgang der Bistümer Osnabrück und Münster mit den Vorgängen. Verantwortliche in beiden Bistümern hatten demnach Schwierigkeiten, die Missstände anzuerkennen und konsequent dagegen vorzugehen. Mitglieder der Gemeinschaften und Menschen, die Probleme ansprachen, wurden über längere Zeit von den Bistumsverantwortlichen nicht oder kaum als relevant wahrgenommen.
Geistliche Gemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Gläubigen, die laut Deutscher Bischofskonferenz vielen Menschen eine geistliche Heimat bieten. Sie unterscheiden sich unter anderem in Größe, Struktur und Tätigkeitsfeldern. Die Forschenden betonen ausdrücklich, dass viele Menschen auch positive Erfahrungen in solchen Gemeinschaften machen. Die Studie wurde unter anderem von den Bistümern Osnabrück und Münster sowie von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegeben.
Inzwischen haben die Bistümer Osnabrück, Münster und München Regelungen zum Umgang mit geistlichem beziehungsweise spirituellem Missbrauch erarbeitet – ähnlich den Regelungen zu sexualisierter Gewalt. Schutzkonzepte, Prävention und Intervention werden heute stärker berücksichtigt als noch vor einigen Jahren. Nach Einschätzung der Forschenden bleibt dennoch erheblicher Handlungsbedarf.
Ein Grund dafür liegt auch im Kirchenrecht: Spiritueller Missbrauch ist im katholischen Kirchenrecht bislang kein eigener Straftatbestand. Der Vatikan prüft seit zwei Jahren mögliche Änderungen. Die Bischöfe von Osnabrück und Münster, Dominicus Meier und Heiner Wilmer, wollen die Studie zunächst prüfen und am 5. Oktober öffentlich Stellung nehmen.
Bis dahin liegt der schwere Band aus Münster auf dem Tisch – mit Interviews, Akten und den Geschichten von Menschen, die in einer geistlichen Gemeinschaft Halt gesucht hatten und dabei Kontrolle, Angst oder Abhängigkeit erlebten. Die Studie soll helfen, spirituellen Missbrauch künftig zu verhindern und Intervention wie Prävention zu verbessern. Für Betroffene klingt das vermutlich weniger nach einem fertigen Schlussstrich als nach dem Beginn einer längst fälligen Arbeit.
