Studie der Universität Münster untersucht geistlichen Missbrauch in zwei kirchlichen Gemeinschaften
Eine mehr als 600 Seiten starke Studie der Universität Münster untersucht geistlichen beziehungsweise spirituellen Missbrauch in zwei geistlichen Gemeinschaften: der „Christusgemeinschaft“ (CG) im Bistum Osnabrück und „Totus tuus Neuevangelisation“ im Bistum Münster. Viele Menschen, darunter zahlreiche Betroffene, haben sich mit Meldungen, Interviews und Dokumenten beteiligt. Dass es so viele Beiträge werden würden, war ursprünglich nicht erwartet worden. Wegen der umfangreichen Beteiligung und der langen Aktenrecherche wurde die Projektlaufzeit um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert.
Die Veröffentlichung sorgt nun für neue Fragen an Kirche, Justiz und Verwaltung. Geistlicher Missbrauch ist bislang kein eigener Straftatbestand. Die Wissenschaftler fordern deshalb ein Umdenken und empfehlen, das Thema in bestehende Präventionsstrukturen gegen sexuellen Missbrauch aufzunehmen.
Macht über Gewissen und spirituelle Innenwelt
Als geistlichen beziehungsweise spirituellen Missbrauch definieren die Forscher einen „unzulässigen, von Machtinteressen gesteuerten Eingriff in das geistliche Leben eines Menschen“. Im Kern gehe es darum, mithilfe einer geistlichen Lehre Macht über das Gewissen und die spirituelle Innenwelt eines Gegenübers zu erlangen. Begriffe wie „Öffnung“ könnten dabei genutzt werden, um Selbstaufgabe, Auslieferung und Unterwerfung des anderen zu fordern und durchzusetzen.
Das Projekt untersucht neben der begrifflichen Klärung auch die Bedingungen und Faktoren, unter denen Missbrauch entsteht und aufrechterhalten wird. Im Blick stehen religiöse Praktiken, theologische Überzeugungen und anthropologische Konzepte, die geistlichen Missbrauch begünstigen können. Die Ergebnisse sollen zur Entwicklung von Präventionsmaßnahmen für geistliche Begleitung und Pastoral beitragen.
In der CG stehen ein Pfarrer und eine ehemalige Thuiner Ordensschwester im Fokus. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Leitungsmacht missbraucht sowie Frauen, Männer und Kinder in ihrer religiösen Entwicklung gelenkt und manipuliert zu haben. Nach Einschätzung der Wissenschaftler kann Machtmissbrauch in jeder Gruppe und geistlichen Gemeinschaft entstehen.
Fragen an Bode und Dominicus
Den Verantwortlichen vergangener Jahre wirft die Studie vor, Betroffene nicht ausreichend angehört, Fehlverhalten von Leitungspersonen kaum sanktioniert und eine sogenannte „Umarmungsstrategie“ verfolgt zu haben. Der emeritierte Bischof Franz-Josef Bode muss sich fragen lassen, warum er nicht früher gegen die Entwicklungen in der CG eingeschritten ist. Bereits 1999 sollen Beraterinnen und Berater ihn auf Probleme hingewiesen haben.
Durch die Weihe von mindestens zwölf CG-nahen Männern zu Priestern erhielt die Gruppe eine starke Machtposition. Laut Studie handelte Bode vor allem aus Sorge um den Klerus. Eine Erklärung, die die offenen Fragen nicht einfach verschwinden lässt.
Auch Bischof Dominicus steht vor mehreren Aufgaben: Nimmt er gezielt Kontakt zu ehemaligen CG-Mitgliedern auf? Zieht er Konsequenzen gegen fortbestehende CG-Strukturen? Sind Betroffene vor weiterer Kontrolle durch ehemalige Mitglieder geschützt? Werden andere geistliche Gemeinschaften auf möglichen Missbrauch überprüft? Und wie wird mit Pfarrer H. umgegangen, der weiterhin CG-Mitglieder um sich sammeln soll?
Die Rolle der Thuiner Gemeinschaft
Viele junge Frauen traten auf Anweisung von Schwester S. in die Thuiner Ordensgemeinschaft ein. 2004 verließen 80 von ihnen den Orden und gründeten im Bistum Münster eine neue Gemeinschaft. Die sogenannten CG-Schwestern verlangten eine stärker kontemplative Ausrichtung. Die hohen Nachwuchszahlen der 1990er Jahre hätten das Selbstbewusstsein des Ordens zusätzlich gestärkt.
Die heutige Ordensleitung soll die eigene Geschichte extern aufarbeiten lassen. Generaloberin Maria Cordis Reiker bezeichnete die Vorgänge 2019 als „Wunde“. Laut Studie ging der Orden konsequenter gegen Schwester S. vor als das Bistum gegen Pfarrer H.: Schwester S. wurde aus dem Orden ausgeschlossen und musste sich eine neue Existenz aufbauen. Pfarrer H. ist weiterhin im Bistum Osnabrück inkardiniert.
Stellungnahme am 5. Oktober
Die Auftraggeber – die Bistümer Osnabrück und Münster, die Thuiner Ordensgemeinschaft und die Deutsche Bischofskonferenz – wollen am 5. Oktober Stellung nehmen. Sie erklärten, den vollständigen Inhalt erst mit der Veröffentlichung am 25. September erhalten zu haben. Die Studie ist als Buch und PDF verfügbar.
Für die Universität Münster ist die Arbeit damit noch nicht erledigt. Das Projekt „Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ untersucht das Geschehen exemplarisch in den Diözesen Osnabrück und Münster. Im Mittelpunkt stehen zwei geistliche Gemeinschaften, in denen geistlicher Missbrauch festgestellt wurde. Die Akten, Aussagen und eingegangenen Unterlagen haben den Zeitplan bis Ende 2026 verlängert.
Gerade für eine Universität ist das ein ungewöhnlich nahes Arbeiten an Lebensgeschichten: Meldungen, Gespräche, Dokumente – und dazwischen die mühsame Aktenrecherche. Für Betroffene bedeutet die Veröffentlichung trotzdem nicht automatisch das Ende ihrer Fragen. In Osnabrück und Münster wird sich nun zeigen, welche Konsequenzen aus den vielen Seiten tatsächlich gezogen werden.
