Studie der Universität Münster zeigt Strukturen geistlichen Missbrauchs in kirchlichen Gemeinschaften
Am 27. September 2026 liegt an der Universität Münster eine Studie vor, die in der katholischen Kirche seit Jahren offene Fragen berührt: Wie entsteht geistlicher Missbrauch, warum wird er so spät erkannt – und weshalb bleiben Konsequenzen oft aus? Fast vier Jahre lang hat ein Wissenschaftsteam unter Leitung von Prof. Dr. Judith Könemann, Theologin und Soziologin, und Bernhard Frings den Machtmissbrauch in zwei geistlichen Gemeinschaften untersucht.
Im Mittelpunkt stehen die „Christusgemeinschaft“ im Bistum Osnabrück und „Totus tuus Neuevangelisierung“ im Bistum Münster. Grundlage sind 117 Interviews mit Betroffenen sowie Kirchenvertreterinnen und -vertretern, außerdem Akten der beiden Bistümer und eines Ordens. Das Forschungsprojekt läuft seit Anfang 2023 und gilt deutschlandweit als Vorreiter beim Thema geistlicher Missbrauch. Veröffentlicht werden soll die Studie am 25. September 2026.
Wenn Glaube zur Kontrolle wird
Geistlicher Missbrauch wird in der Studie als unzulässiger, machtgesteuerter Eingriff in das geistliche Leben und die Spiritualität eines Menschen beschrieben. Körperliche Übergriffe sind dafür nicht nötig. Verletzt werden können trotzdem die persönliche Integrität sowie die körperliche und seelische Gesundheit.
Das Ziel, so die Untersuchung, besteht darin, mithilfe einer geistlichen Lehre Macht über das Gewissen und das Innerste eines Menschen zu gewinnen. Am Ende sollen Selbstaufgabe und Unterwerfung stehen. Geistliche Gemeinschaften und seelsorgerische Beziehungen können unheilvoll werden, wenn Vertrauen verletzt und emotionale Grenzen überschritten werden. Der Machtmissbrauch zeigt sich dabei sehr unterschiedlich und ist nicht immer sofort erkennbar.
Genannt werden Abhängigkeit, Druck, Beschämung und Herabsetzung. Auch die Ersetzung der eigenen Gottesbeziehung durch die begleitende Person, die Abschottung von anderen Beziehungen, Elitedenken und eine leistungsorientierte Frömmigkeit können Warnzeichen sein. Hinzu kommen eine Gruppenidentität anstelle der persönlichen Identität, Grenzverletzungen in der geistlichen Begleitung und ein überzogenes Gehorsamsverständnis.
Die Studie beschreibt geistlichen Autoritätsmissbrauch als Muster schädlicher Interaktionen innerhalb einer kirchlichen Gemeinschaft. Macht- und Autoritätsverhältnisse werden genutzt, um Betroffene zu kontrollieren und zu manipulieren. Zu den systemischen Dynamiken zählen zentrale Machtausübung, Grenzverletzungen, Abhängigkeit, ideologische Instrumentalisierung, fehlende Rechenschaftspflicht, manipulative Kommunikation und die Unterdrückung von Kritik.
Darunter können die individuelle Autonomie und Würde ebenso leiden wie die psychische oder körperliche Integrität. Interne Strukturen, eine Schweigekultur oder äußerer Druck können den Missbrauch zusätzlich schützen. Eine kritische Prüfung sei besonders wichtig, wenn mehrere dieser Merkmale im seelsorgerischen Umfeld oder in einer Gemeinschaft gleichzeitig oder wiederholt auftreten und Menschen dadurch an psychische, mentale oder körperliche Grenzen geraten.
Charisma, Vorbilder und verpasste Lebenswege
Als zentrale Anziehungskraft der beiden Gemeinschaften nennt die Untersuchung das Charisma ihrer Leitungsfiguren. Für viele Mitglieder waren diese Menschen Vorbilder. Genau darin liegt laut Studie aber eine Gefahr: Charisma wird problematisch, wenn es nicht mehr dem Nutzen anderer dient, sondern zum Selbstzweck wird.
In den Berichten ist von rigiden Normen, Indoktrination und Beschämung die Rede, außerdem von verpassten Lebenschancen und Bagatellisierung. Genannt werden auch schwache Sanktionen und fehlende bischöfliche Entscheidungen. Geistliche Gemeinschaften erscheinen dabei ausdrücklich nicht grundsätzlich als geschützte oder „heile“ Orte.
Die Studie untersucht die Entstehung und die Folgen geistlichen Missbrauchs, mögliche Ausstiegswege und den Umgang der Bistümer Osnabrück und Münster mit den Vorwürfen. Studienleiterin Judith Könemann fordert, geistlichen Missbrauch stärker zu sanktionieren und als Straftatbestand zu erfassen.
Bei der Vorstellung der Studie äußerten sich Betroffene kritisch über ausbleibende Konsequenzen. Die anwesenden Kirchenvertreterinnen und -vertreter reagierten darauf nicht öffentlich. Die Verantwortlichen von „Totus tuus Neuevangelisierung“ und der „Christusgemeinschaft“ wiesen laut Könemann alle Vorwürfe zurück; ein Austausch mit ihnen kam nicht zustande.
Auflösung im Münsterland, Druck in Osnabrück
„Totus tuus Neuevangelisierung“ im Bistum Münster wurde inzwischen aufgelöst. Von der „Christusgemeinschaft“ bestehen laut Studie noch kleinere Gebetskreise. Ein rund 20-jähriger Dialogprozess des Bistums Osnabrück mit der Gemeinschaft blieb weitgehend ergebnislos. Durch die Veröffentlichung steht das Bistum Osnabrück weiter unter Druck.
Das zeigt sich auch an den kirchlichen Mitgliederzahlen. Die Zahl der Katholikinnen und Katholiken im Bistum sank von knapp 532.000 im Jahr 2021 auf rund 486.000 im Jahr 2025. 2022 traten knapp 10.500 Menschen aus der katholischen Kirche aus; auch 2023, 2024 und 2025 blieb die Zahl der Austritte hoch.
Die vier Auftraggeber – die Bistümer Osnabrück und Münster, die Thuiner Franziskanerinnen und die Deutsche Bischofskonferenz – wollen sich am 5. Oktober gemeinsam zur Studie äußern. In einer Vorab-Erklärung dankten sie den Betroffenen für ihre Berichte. Sie erklärten, deren Leid und die oft lebenslangen Verletzungen anzuerkennen.
Hilfe und Anlaufstellen
Für Fragen oder Meldungen zu geistlichem Missbrauch in Orden, Säkularinstituten und geistlichen Gemeinschaften ist Birgit Klöckner zuständig: telefonisch unter 0251 495-17200 oder per E-Mail an kloeckner[at]bistum-muenster.de.
Betroffene sowie Menschen mit Gesprächs-, Beratungs- oder Klärungsbedarf können sich an Annegret Wolf, Pastoralreferentin im Ruhestand, unter wolf-an[at]bistum-muenster.de wenden. Ansprechpartnerin ist außerdem Sr. Herbertis Lubek, Mauritzer Franziskanerin, unter sr.herbertis[at]franziskanerinnen-muenster.de.
Unterlagen dürfen zur weiteren Bearbeitung an die Koordinierungsinstanz und gegebenenfalls an die Clearingstelle weitergeleitet werden. Dafür ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Person erforderlich. Der Ablauf der Fallbearbeitung und die Zuständigkeiten von Ansprechpersonen, Koordinierungsinstanz und Clearingstelle sind in einer Ordnung des Bistums Münster geregelt.
Weitere Anlaufstellen sind die Anlaufstelle „Gegen Gewalt in Kirche“ der Deutschen Bischofskonferenz, Pfarrer Hermann Backhaus, Centro – Psychologische Begleitung für Menschen im Dienst der Kirche sowie Christel Plenter von der Stabsstelle Intervention und Prävention sexualisierter Gewalt. Und dann ist da noch der 5. Oktober: Ein weiterer Termin, an dem sich zeigen wird, ob aus Anerkennung auch konkrete Verantwortung folgt.
