Blitzer-Standorte im Saarland am 25. September: Kontrollen auf L 126 und L 157 sowie rund um die Universität des Saarlandes
Wer am Freitag, 25. September 2026, im Saarland unterwegs ist, sollte den Fuß etwas vom Gas nehmen. Für die Übersicht, die am 24. September 2026 um 18:08 Uhr vorlag, sind mobile Kontrollen auf der L 126 zwischen Quierschied und St. Ingbert sowie auf der L 157 zwischen Weiskirchen und Losheim am See angekündigt. Die mobilen Kontrollstellen können sich täglich ändern; die Übersicht wird deshalb täglich aktualisiert.
Auch rund um die Universität des Saarlandes in Saarbrücken lohnt ein Blick auf den Tacho. Im Saarland gibt es neben mobilen Messungen dauerhaft installierte stationäre Blitzer. Eine Karte soll die festen Anlagen zeigen. Das Netz wird kontinuierlich erweitert, neue Geräte werden nach ihrer offiziellen Inbetriebnahme ergänzt. Ärger gab es zuletzt in Fechingen: Unbekannte beklebten und beschädigten dort einen Blitzer mit orangefarbenem Klebeband. Der Schaden beträgt 6.000 Euro.
Wo im Saarland kontrolliert wird
In Saarbrücken liegen Kontrollschwerpunkte an der Dudweilerstraße, der Völklinger Straße und auf der B51 Richtung Güdingen. Dort stehen zusätzlich feste sowie kurzfristig aufgestellte mobile Blitzer. In Neunkirchen konzentrieren sich die unangemeldeten mobilen Kontrollen auf Tempo-30-Zonen und Schulbereiche. In Saarlouis wird unter anderem an der B269 und in stark befahrenen Wohngebieten gemessen – durch Polizei und Ordnungsamt. Homburg nimmt Einfahrtsstraßen und den Bereich der B423 ins Visier; Polizei und Ordnungsamt wechseln sich dort mit den Kontrollen ab.
Die Landespolizei misst mobil und stationär auf Landes- und Bundesstraßen sowie auf Autobahnen. Kommunale Ordnungsämter kontrollieren in Städten und Gemeinden, vor allem innerorts in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohngebieten. „Blitzer“ und „Radarfalle“ werden im Alltag meist gleichbedeutend verwendet. Technisch kann ein Messgerät allerdings mit Radar-, Laser- oder Piezotechnik arbeiten und stationär oder mobil eingesetzt werden. Ein Blitzer löst bei einer Überschreitung einen Lichtblitz aus und fotografiert das Fahrzeug.
Eine Messung kann auch per Laser oder Videoaufzeichnung erfolgen. Theoretisch reicht bereits 1 km/h zu viel. Üblicherweise werden jedoch 3 km/h oder 3 bis 5 Prozent Messtoleranz abgezogen. Bei stationären Messungen sind es meist 3 km/h unter 100 km/h beziehungsweise 3 Prozent über 100 km/h, bei Videoaufzeichnungen 4 bis 5 km/h beziehungsweise 4 bis 5 Prozent. Den Abzug berücksichtigen die Behörden automatisch im Bußgeldbescheid. Entscheidend ist also die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, nicht der Tachowert. Der zeigt meistens etwas mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit und darf nicht weniger anzeigen.
Was ein Tempoverstoß kostet
Für gewöhnliche fahrlässige Verstöße ohne zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung gelten die Regelsätze des Bußgeldkatalogs. Innerorts gilt grundsätzlich Tempo 50, außerorts für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen grundsätzlich 100 km/h. Auf Autobahnen gilt für Pkw grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern kein verbindliches Tempolimit ausgeschildert ist. Ab 21 km/h zu viel gibt es in der Regel einen Punkt.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts und Autobahn |
|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 € | 20 € |
| 11–15 km/h | 50 € | 40 € |
| 16–20 km/h | 70 € | 60 € |
| 21–25 km/h | 115 €, 1 Punkt | 100 €, 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 €, 1 Punkt | 150 €, 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 €, 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 51–60 km/h | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 61–70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| Über 70 km/h | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Bei Wiederholungstätern können die Sanktionen höher ausfallen. Ein zusätzliches einmonatiges Fahrverbot ist möglich, wenn innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer früheren Entscheidung erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird. Entscheidend ist dabei der Zeitraum zwischen der Rechtskraft der ersten Entscheidung und der neuen Tat.
Außerorts beginnt ein Fahrverbot für Pkw grundsätzlich ab 41 km/h, innerorts ab 31 km/h. Innerorts gelten regelmäßig ein Monat ab 31 km/h, zwei Monate ab 51 km/h und drei Monate ab 61 km/h. Außerorts sind es ein Monat ab 41 km/h, zwei Monate ab 61 km/h und drei Monate über 70 km/h. Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt ein einmonatiges Fahrverbot bereits bei 31 bis 50 km/h innerorts beziehungsweise 41 bis 60 km/h außerorts.
Bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig mindestens 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Zustellauslagen hinzu. Aus 30 Euro Bußgeld werden so 58,50 Euro, aus 70 Euro 98,50 Euro, aus 100 Euro 128,50 Euro, aus 115 Euro 143,50 Euro, aus 180 Euro 208,50 Euro, aus 260 Euro 288,50 Euro und aus 560 Euro 591,50 Euro. Bei einer Geldbuße von 560 Euro beträgt die Gebühr 28 Euro, weil fünf Prozent der Geldbuße über der Mindestgebühr liegen.
Anhänger, Lastwagen und besondere Situationen
Für Pkw mit Anhänger gelten außerorts andere Sätze: Bis 10 km/h sind 30 Euro fällig, bei 11 bis 15 km/h 50 Euro, bei 16 bis 20 km/h 140 Euro und 1 Punkt, bei 21 bis 25 km/h 150 Euro und 1 Punkt. 26 bis 30 km/h kosten 175 Euro und 1 Punkt; bei Wiederholungstätern kann ein Monat Fahrverbot hinzukommen. Für 31 bis 40 km/h gelten 255 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, für 41 bis 50 km/h 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat, für 51 bis 60 km/h 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate. Über 60 km/h werden 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot genannt.
Dieselben außerörtlichen Regelsätze gelten für Lkw über 3,5 Tonnen: 30 Euro bis 10 km/h, 50 Euro bei 11 bis 15 km/h, 140 Euro und 1 Punkt bei 16 bis 20 km/h, 150 Euro und 1 Punkt bei 21 bis 25 km/h, 175 Euro und 1 Punkt bei 26 bis 30 km/h, 255 Euro, 2 Punkte und 1 Monat bei 31 bis 40 km/h, 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat bei 41 bis 50 km/h, 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate bei 51 bis 60 km/h sowie 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate bei mehr als 60 km/h.
Für Lkw und Omnibusse gilt innerorts grundsätzlich Tempo 50. Außerorts liegen die zulässigen Geschwindigkeiten je nach Fahrzeugart und Gewicht meist bei 80 oder 60 km/h. Innerorts kosten bis 10 km/h zu viel 40 Euro, 11 bis 15 km/h 60 Euro, 16 bis 20 km/h 160 Euro und 1 Punkt, 21 bis 25 km/h 175 Euro und 1 Punkt, 26 bis 30 km
