Mobile Blitzer im Saarland: Messstellen und Bußgelder am 5. Oktober 2026
Heute, am 5. Oktober 2026, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer im Saarland den Fuß etwas leichter auf dem Gaspedal lassen. Für Montag sind mobile Geschwindigkeitskontrollen auf der B 51 zwischen Völklingen und Saarlouis, auf der B 41 zwischen Neunkirchen und St. Wendel sowie auf der A 8 zwischen Heusweiler und Elversberg angekündigt. Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom 4. Oktober 2026, 17:34 Uhr.
Für Studierende an der Universität des Saarlandes ist das vor allem auf den Pendelstrecken Richtung Saarbrücken, Homburg und Saarlouis relevant. Mobile Standorte können sich täglich ändern; die Übersicht wird laut Ausgangsartikel täglich aktualisiert und erfolgt ohne Gewähr. Neben mobilen Messungen gibt es dauerhaft installierte stationäre Blitzer, besonders in Saarbrücken. Das Netz dieser Anlagen wird erweitert. Neue Geräte sollen nach ihrer offiziellen Inbetriebnahme in den Übersichten erscheinen.
Wo heute kontrolliert werden kann
Regionale Schwerpunkte liegen in Saarbrücken an der Dudweilerstraße, der Völklinger Straße und auf der B 51 in Richtung Güdingen. Dort stehen außerdem mehrere feste Anlagen, ergänzt durch kurzfristige mobile Kontrollen. In Neunkirchen wird in Tempo-30-Zonen und in Bereichen nahe Schulen gemessen; mobile Kontrollen erfolgen unangemeldet. In Saarlouis gelten die B 269 und stark befahrene Wohngebiete als Schwerpunkte, kontrolliert wird durch Polizei und Ordnungsamt. In Homburg stehen Einfahrtsstraßen und der Bereich der B 423 im Blick von Ordnungsamt und Polizei.
Im Saarland führen Landespolizei und kommunale Ordnungsämter die Geschwindigkeitskontrollen durch. Die Landespolizei ist auf Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mobil und stationär unterwegs. Ordnungsämter konzentrieren sich insbesondere auf innerörtliche Bereiche – etwa in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohngebieten.
Ein stationärer Blitzer in Fechingen wurde von Unbekannten mit orangefarbenem Klebeband beklebt und beschädigt. Der Schaden beträgt 6000 Euro. „Blitzer“ und „Radarfalle“ werden im Alltag meist gleichbedeutend benutzt: Ein Blitzer löst bei einer Überschreitung einen Lichtblitz aus und fotografiert das Fahrzeug. Die Radarfalle ist dabei ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für Geschwindigkeitsmessgeräte mit Radar-, Laser- oder Piezotechnik, egal ob sie mobil oder stationär eingesetzt werden.
Was Pkw-Fahrer zahlen müssen
Maßgeblich ist nicht der Wert auf dem Tachometer, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Theoretisch kann eine Messung bereits ab 1 km/h über dem Limit erfolgen. Bei stationären Messungen werden meist 3 km/h unter 100 km/h beziehungsweise 3 Prozent über 100 km/h abgezogen. Bei Videoaufzeichnungen sind es meist 4 bis 5 km/h beziehungsweise 4 bis 5 Prozent. Die Behörde berücksichtigt den Toleranzabzug automatisch im Bußgeldbescheid. Fahrzeugtachometer zeigen meist etwas mehr als die tatsächliche Geschwindigkeit an; Navigationsgeräte können genauere Werte liefern.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts und Autobahn |
|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 Euro | 20 Euro |
| 11–15 km/h | 50 Euro | 40 Euro |
| 16–20 km/h | 70 Euro | 60 Euro |
| 21–25 km/h | 115 Euro, 1 Punkt | 100 Euro, 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 Euro, 1 Punkt | 150 Euro, 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 Euro, 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 51–60 km/h | 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 61–70 km/h | 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| Über 70 km/h | 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Der Ausgangsartikel fasst den außerörtlichen Bereich bei mehr als 60 km/h als 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot zusammen. Die weiterführende Tabelle unterscheidet genauer zwischen 61–70 km/h und mehr als 70 km/h: Bei 61–70 km/h sind es 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate, bei mehr als 70 km/h 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate. Für Wiederholungstäter können bei 26–30 km/h und 31–40 km/h außerorts jeweils zusätzlich 1 Monat Fahrverbot drohen.
Grundsätzlich gibt es ab 21 km/h zu viel einen Punkt. Ein Fahrverbot beginnt bei Pkw regelmäßig ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Bei zwei Überschreitungen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres kann ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Entscheidend ist dabei der Zeitraum zwischen der Rechtskraft der ersten Entscheidung und der neuen Tat, nicht der Abstand zwischen den Messungen.
Die theoretische Höchstgeschwindigkeit für Pkw bis 3,5 Tonnen beträgt innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h. Auf Autobahnen gilt grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern kein niedrigeres Limit ausgeschildert ist. Für Pkw mit Anhänger gelten außerorts 80 km/h, für bestimmte schwerere Fahrzeuge 60 km/h. Fahrzeuge mit Schneeketten dürfen höchstens 50 km/h fahren.
Anhänger, Lkw und besondere Verstöße
Für Pkw mit Anhänger gelten außerorts folgende Regelsätze: Bis 10 km/h kosten 30 Euro, 11–15 km/h 50 Euro, 16–20 km/h 140 Euro und 1 Punkt, 21–25 km/h 150 Euro und 1 Punkt, 26–30 km/h 175 Euro und 1 Punkt. Bei 31–40 km/h werden 255 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig; bei 41–50 km/h 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat, bei 51–60 km/h 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate. Über 60 km/h sind es 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Für Pkw mit Anhänger innerorts enthält die zugrunde liegende Tabelle keine Angaben.
Bei Lkw über 3,5 Tonnen außerorts reichen die Sätze von 30 Euro bis 700 Euro: Bis 10 km/h sind 30 Euro vorgesehen, 11–15 km/h 50 Euro, 16–20 km/h 140 Euro und 1 Punkt, 21–25 km/h 150 Euro und 1 Punkt, 26–30 km/h 175 Euro und 1 Punkt. Für 31–40 km/h gelten 255 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, für 41–50 km/h 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat, für 51–60 km/h 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate sowie über 60 km/h 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate. Eine innerörtliche Tabelle für Lkw über 3,5 Tonnen enthält der Artikel nicht.
Innerorts gilt für Lkw und Omnibusse grundsätzlich 50 km/h. Außerorts sind je nach Fahrzeugart und Gewicht 80 oder 60 km/h vorgesehen. Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse dürfen auf getrennten Kraftfahrstraßen und Autobahnen grundsätzlich 80 km/h fahren; bestimmte Omnibusse mit Geschwindigkeitsregler dürfen dort 100 km/h erreichen. Für Lkw und Omnibusse nennt der Artikel innerorts Bußgelder von 40 bis 800 Euro, bis zu 2 Punkte und bis zu
